Häufige Fragen zum Versorgerwechsel

Was enthält die jährliche Verbrauchsabrechnung?

Einmal im Jahr versenden wir die Verbrauchsabrechnung. Für viele erscheint diese auf dem ersten Blick sehr umfangreich. Um dennoch übersichtlich zu bleiben, haben wir die wichtigsten Informationen auf der ersten Rechnungsseite platziert.

 

Wie kann ich die monatlich fälligen Abschlagszahlungen begleichen?

Am einfachsten und bequemsten ist es uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So müssen Sie nicht mehr die Zahlungstermine im Auge behalten.
Falls Sie die Abschläge monatlich überweisen möchten, gilt es zu bedenken, dass wir nur einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen versendet werden.

Was ist bei einer neuen Bankverbindung zu tun?

Bitte informieren Sie uns möglichst schnell schriftlich über Änderung Ihrer Bankverbindung. So werden unnötige Kosten durch Rückbuchungen vermieden.

 

Was ist beim Wohnungswechsel zu beachten?

Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet.

Dafür brauchen wir von Ihnen folgende Angaben oder Unterlagen:
• Zählernummer
• Zählerstand am Tag des Auszugs
• Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zustellen und eventuelle Guthaben direkt
erstatten können
• Anmeldung der neuen Wohnung mit Angabe des Einzugsdatums (Mietbeginn), der entsprechenden
Zählernummer und des Vormieters (wenn möglich). Fragen Sie im Zweifelfall den Hausmeister oder Ihren Vermieter.

Für die Abwicklung können Sie auch ganz bequem unser Online-Formular nutzen.

 

Was tun, wenn die Rechnung zu hoch erscheint?

Sie sollten auf jeden Fall erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand auf dem Zähler vergleichen. Prüfen Sie bitte auch, falls möglich, ob die Verbrauchsmengen von denen des Vorjahres extrem abweichen.

 

Sollte dies zu keiner plausiblen Erklärung führen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HochsauerlandEnergie GmbH unter 02904 / 71280-12 gerne weiter.

 

Wie werden Guthaben zurück gezahlt?

Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, verrechnen wir diesen Betrag mit der ersten Abschlagszahlung im neuen Abrechnungsjahr. Ein eventuell verbleibendes Restguthaben zahlen wir dann bei Einzugsverfahren innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto, nach Mitteilung Ihrer Bankverbindung per Überweisung. Dasselbe gilt bei Schlussrechnungen aus Vertragsauflösungen.

Wie und wann ändert sich der Abschlagsbetrag?

Der Abschlagsbetrag wird stets so bemessen, dass sich bei der Jahresabrechnung eine möglichst geringe Differenz zu den tatsächlichen Gesamtkosten ergibt. Bei neuen Kunden legen wir den Abschlag nach Erfahrungswerten oder – bei Mieterwechsel – nach den bisherigen Durchschnittsverbräuchen fest. Entspricht der von uns vorgegebene Abschlagsbetrag nicht Ihrem üblichen Verbrauch, rufen Sie uns bitte an.