Häufige Fragen zum Versorgerwechsel

Wer kann den Strom- oder Gasanbieter wechseln?

Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Anbieter wechseln, der einen eigenen Strom- bzw. Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Anbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom oder das Gas bezahlt).

Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.

Wie wechselt man den Versorger?

Der Anbieterwechsel ist einfach und birgt keinerlei Risiken für den Verbraucher, da die Versorgung von Strom & Gas per Gesetz immer sichergestellt ist. Sie müssen lediglich den Lieferauftrag der HochsauerlandEnergie GmbH ausgefüllt einreichen. Die HochsauerlandEnergie GmbH übernimmt die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger und die Energiebelieferung durch die HochsauerlandEnergie GmbH wird zum nächstmöglichen Termin aufgenommen.

Kostet der Wechsel etwas?

Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Haben Sie aber bei Ihrem derzeitigen Versorger ein anderes Produkt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Anbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem Vertrag, die zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.

Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV Strom). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.

Soll ich selbst bei meinem alten Versorger kündigen?

Mit der Unterzeichnung Ihres neuen Vertrags bei der HochsauerlandEnergie GmbH haben Sie uns automatisch damit beauftragt, Ihren alten Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.

Natürlich können Sie Ihren alten Liefervertrag auch selbst bei Ihrem bisherigen Versorger zuvor kündigen. Bitte teilen Sie uns dies jedoch zusammen mit dem ausgefüllten Stromlieferauftrag vorher mit.

Bitte kündigen Sie Ihren Vertrag ggf. auch selbst, wenn einer dieser Fälle für Sie zutrifft:

Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger. In diesem Fall sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind. Wird der Vertrag nicht innerhalb der Frist gekündigt, verlängert sich die Laufzeit wieder um einen längeren Zeitraum. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.

Kann der Wechsel zum Strom- oder Gasausfall führen?

Nein. Per Gesetz ist der lokale Grundversorger dazu verpflichtet, alle Haushalte stets zu versorgen - auch wenn er nicht mehr Vertragspartner ist.

Selbst wenn ein Anbieter die Lieferung einstellen würde, beispielsweise im Insolvenzfall, ist der örtliche Grundversorger immer gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen und Sie weiterhin zu beliefern. Der Wechsel geschieht für Sie unmerklich. Sie können sich auf eine zuverlässige und sichere Strom- oder Gasversorgung verlassen.

Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?

Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, sofern Sie keinen anderen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet bei HochsauerlandEnergie GmbH gewöhnlich zum Monatsersten (Ausnahme Neueinzug/Umzug). Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel eventuell hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren.

Sind nach einem Wechsel technische Änderungen an Zähler oder Leitungen notwendig?

Technische Arbeiten, beispielsweise am Zähler, sind nicht nötig. Die Wartung und Ablesung übernimmt übrigens weiterhin der Netzbetreiber. Möglicherweise wird vereinbart, dass Sie selbst den Zählerstand ablesen und dem Netzbetreiber mitteilen. Es kann hilfreich sein, die Ergebnisse der Ablesung auch dem neuen Lieferanten zu übermitteln.

Was ist, wenn ich technische Fragen oder Probleme in Bezug auf meinen Zähler oder die Leitungen habe?

Für alle technischen Fragen ist weiterhin der örtliche Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Auch im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Strom oder Gas ist der örtliche Netzbetreiber zuständig.

Wann sollte ich den Zählerstand notieren?

Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag notieren und dem Stromanbieter telefonisch oder schriftlich mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.

Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?

Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Versorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Verbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.

Bekomme ich bei einem Anbieterwechsel die bereits gezahlten Abschläge von meinem vorherigen Lieferanten erstattet?

Sie erhalten eine Schlussrechnung vom alten Versorger, mit der bereits geleistete Abschlagszahlungen erstattet werden.