Gaspreisbremse: Fragen und Antworten

Für alle Interessierten sind hier aktuelle Informationen rund um die Gaspreisbremse zusammengefasst. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass zahlreiche Sachverhalte - unter anderem durch noch ausstehende Gesetzgebungsprozesse - im Detail noch nicht geklärt sind und einige Fragen deshalb aktuell noch nicht beantwortet werden können. Über neue Informationen oder Sachstände wird die HochsauerlandEnergie GmbH künftig an dieser Stelle informieren und die nachfolgende FAQ-Liste dabei stets den aktuellen Gegebenheiten anpassen.

FAQ-Liste zur Gaspreisbremse

Warum gibt es die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse ist durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden, um Privathaushalte und Unternehmen angesichts der gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Grundsätzlich gilt die Gaspreisbremse ab Januar 2023. Konkret umgesetzt wird sie für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (abgekürzt: KMU) erst ab März 2023. Die Gaspreisbremse gilt erst einmal bis Ende Dezember 2023.

Was sind die Grundsätze der Gaspreisbremse?

In den rechtlichen Vorgaben zur Gaspreisbremse ist festgelegt, dass bei Privathaushalten und KMU für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs ein gedeckelter – und damit günstigerer – Preis von 12 ct/kWh(brutto) gilt. Für den Verbrauch, der oberhalb dieser 80 Prozent liegt, wird dann der Arbeitspreis gezahlt, der vertraglich mit dem Energieversorger vereinbart ist. Die Differenz zwischen dem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh und dem eigentlichen Vertragspreis wird durch den Staat ausgeglichen.

Lohnt es sich, trotz Gaspreisdeckel Energie zu sparen?

Auf jeden Fall! Je weniger Gas verbraucht wird, desto geringer ist auch der Verbrauch, der über dem Anteil mit der festgelegten Preisbremse liegt. Es lohnt sich deshalb besonders, den Gasverbrauch in dem Rahmen zu halten, der durch die staatliche Gaspreisbremse gedeckt wird.

Was muss ich als Kunde oder Kundin tun, um von der staatlichen Gaspreisbremse zu profitieren?

Ganz einfach: Nichts. Die HochsauerlandEnergie GmbH (HE) berücksichtigt die staatliche Gaspreisbremse ebenso wie die reduzierte Mehrwertsteuer bei neuen Abschlägen ihrer Kundinnen und Kunden ab März 2023 automatisch. Wichtig: Die Erstattung für den Monat Februar ist – entsprechend der rechtlichen Vorgaben – in den ersten Abschlagszahlungen noch nicht enthalten. Ende Februar werden alle Kundinnen und Kunden automatisch mit einem Anschreiben über die Erstattung informiert – und ebenso über die neuen Abschlagszahlungen ab März, die dann reduziert sind.

Ab wann gilt die Gaspreisbremse?

Ab März 2023 wird die HE – entsprechend der rechtlichen Vorgaben – die Gaspreisbremse bei ihren Abschlagszahlungen anwenden. Die Abschlagszahlungen werden dann automatisch reduziert. Darüber informieren wir unsere Kundinnen und Kunden in einem separaten Anschreiben. Die Kundinnen und Kunden selbst brauchen nichts zu unternehmen.

Welche Entlastung gibt es dann konkret?

Die genaue Höhe der persönlichen Entlastung hängt vom prognostizierten Jahresverbrauch ab. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Modell-Rechner entwickelt, an dem man seine persönliche Entlastung bequem selbst ausrechnen kann:
https://www.bdew.de/service/interaktiver-rechner-so-wirken-strompreisbremse-und-gaspreisbremse/

Wie berechnet sich die Gaspreisbremse?

Die Berechnung der Gaspreisbremse ist in den dafür geltenden Regelungen klar festgelegt. Grundlage ist der prognostizierte Jahresverbrauch, der im September 2022 ermittelt worden ist. Dieser prognostizierte Jahresverbrauch wird durch 12 geteilt, um auf diese Weise den monatlichen Abschlag zu ermitteln. Für 80 Prozent dieses prognostizierten Jahresverbrauchs gilt dann der durch die Gaspreisbremse gedeckelte Verbrauchspreis von 12 ct/kWh. Für den Gasverbrauch, der oberhalb dieser 80-Prozent-Schwelle liegt, fällt dann der vertraglich vereinbarte Verbrauchspreis an. Das macht noch einmal deutlich: Energiesparen lohnt sich – jede eingesparte Kilowattstunde spart auch bares Geld.

Orientiert sich der Gaspreisdeckel am tatsächlichen Verbrauch?

Nein. Basis für den Gaspreisdeckel ist der prognostizierte Jahresverbrauch, der anhand der rechtlichen Vorgaben im September 2022 ermittelt worden ist. Dieser ermittelte Wert kann sich vom tatsächlichen Gasverbrauch unterscheiden. Das liegt daran, dass bei dem prognostizierten Jahresverbrauch schon so genannte Gewichtungsverfahren einfließen – also ein Abgleich zwischen Verbrauchswerten und Temperaturen durchgeführt wurde.