Meschede, 24. November 2022 Soforthilfe und Gaspreisbremse

Meschede/Olsberg/Bestwig. Mit dem Jahreswechsel sind für die Verbraucherinnen und Verbraucher die Preisbremsen für Strom und Gas in Kraft getreten. Die konkrete Umsetzung dieser rechtlichen Vorgaben, die für eine Dämpfung des Anstiegs bei den Energiekosten sorgen soll, wirft bei zahlreichen Kundinnen und Kunden Fragen auf. Das heimische Kommunalunternehmen HochsauerlandEnergie GmbH (HE) informiert deshalb auf seiner Homepage unter www.hochsauerlandenergie.de über die wichtigsten Fakten rund um die staatlichen Entlastungs-Mechanismen.

Die wichtigste Frage dabei: Was müssen Kundinnen und Kunden tun, um die staatliche Gas- oder Strompreisbremse in Anspruch nehmen zu können. Die einfache Antwort von HE-Vertriebsleiter Steffen Klauke: „Nichts.“ Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher werden automatisch entlastet. Die HE wickelt diese Prozesse vollumfänglich ab, so dass keinerlei Kundenvorteil verloren geht. In den Jahresverbrauchsabrechnungen 2022, welche am Montag, 30. Januar, versendet werden, ist die Strom- und Gaspreisbremse in dem vorläufigen Abschlagsplan 2023 allerdings noch nicht enthalten. Denn grundsätzlich gelten die Preisbremsen zwar bereits ab Januar 2023. Nach den rechtlichen Vorgaben werden sie aber erst ab März 2023 für die betroffenen Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen rückwirkend umgesetzt. Das bedeutet: Bis Ende Februar werden alle Kundinnen und Kunden der HE automatisch mit einem weiteren Schreiben über ihre individuellen Erstattungen informiert und erhalten dann einen neuen Zahlungsplan mit entsprechend reduzierten Abschlagszahlungen ab März 2023.

Sowohl bei der Gas- wie auch bei der Strompreisbremse gilt für einen festgelegten Anteil des prognostizierten Jahresverbrauchs - für Privatkunden sowie kleine und mittelständische Unternehmen liegt dieser bei 80 Prozent - ein staatlich festgelegter „Preisdeckel“. Für diesen gedeckelten Anteil des Jahresverbrauchs zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher beim Gas einen Verbrauchspreis von 12 Cent (brutto) je Kilowattstunde. Beim Strom beträgt der gedeckelte Preis 40 Cent (brutto) je Kilowattstunde.

Für die tatsächlichen Verbräuche, die oberhalb der 80-Prozent-Schwelle liegen, gilt dann der übliche Endpreis, der mit dem jeweiligen Energieversorger vertraglich vereinbart ist. Gerade deshalb lohne es sich auch, trotz Gas- und Strompreisbremse weiter Energie zu sparen, so Steffen Klauke: „Je weniger Energie verbraucht wird, desto geringer ist auch der Verbrauch, der über dem Anteil mit der festgelegten Preisbremse liegt. Es ist deshalb besonders sinnvoll, die Verbräuche in dem Rahmen zu halten, der durch die staatlichen Preisbremsen gedeckt wird.“

Die Strom- und die Gaspreisbremse gilt erst einmal bis Ende Dezember 2023.

Weitere Informationen zur Strom- und Gaspreisbremse finden Interessierte unter www.hochsauerlandenergie.de auch online.