Kristin Droste

Preisgarantie - das Wort klingt verlockend, wenn es um den Schutz vor steigenden Strompreisen geht. Doch es lohnt sich, näher hinzuschauen, unterstreicht Kristin Droste, Mitarbeiterin im Kundencenter des kommunalen Energieversorgers HochsauerlandEnergie GmbH: „Denn Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie - es kommt darauf an, was sie einschließt.“ Trotz einer solchen „Garantie“ ist es möglich, dass der Kunde am Ende draufzahlen muss.

Der Fallstrick: „Bei manchen Anbietern schließt die so genannte ,Preisgarantie‘  die gesetzlichen Bestandteile des Strompreises nicht mit ein“, weiß Kristin Droste. Aber eben diese gesetzlichen Bestandteile machen mittlerweile schon mehr als die Hälfte des Endpreises aus, den Stromkunden heute zahlen. Zum Beispiel die so genannte „EEG-Umlage“: Aus ihr wird den Betreibern von Anlagen, die erneuerbare Energien  erzeugen, über 20 Jahre eine feste Vergütung garantiert. Die EEG-Umlage wird auf alle Stromkunden umgelegt - und insbesondere durch den starken Ausbau der Photovoltaik und der Windkraft ist die Umlage in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen.

„Wenn zum Beispiel eine Preisgarantie die EEG-Umlage oder andere gesetzliche Bestandteile des Strompreises nicht mit umfasst, verteuert sich für Kunden auch ihr Endpreis, sobald die Umlage ansteigt“, erklärt Kristin Droste. Verbraucherschutzorganisationen sprechen dann von einer so genannten „eingeschränkten Preisgarantie“ - nicht immer aber weisen Stromanbieter auf diese Einschränkung hin.

„Egal, ob Strom oder Gas - die HochsauerlandEnergie GmbH verzichtet auf solche Einschränkungen. Hier ist eine Preisgarantie auch das, was sie sein soll - eine echte Garantie für unsere Kundinnen und Kunden“, betont Kristin Droste. Denn bei der HE bezieht sich die Preisgarantie nicht nur auf bestimmte Preisbestandteile, sondern auf den Endpreis - „unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass sich an ihrem Strom- oder Erdgaspreis während des Garantiezeitraums absolut nichts ändert.“ Aktuell läuft die Preisgarantie der HochsauerlandEnergie GmbH bis zum 31. Dezember 2014.

Übrigens: Trotz Preisgarantie haben HE-Kunden volle Freiheit - ohne Langfrist-Vertrag. „Wir räumen ein monatliches Kündigungsrecht ein - denn wir wollen unsere Kunden nicht mit Verträgen binden, sondern mit unserer Leistung überzeugen“, so Kristin Droste.

Weitere Infos um die Angebote der HE finden Interessierte unter www.hochsauerlandenergie.de im Internet